TEILNAHMEBEDINGUNGEN MALLE KLASSENFAHRT 10.05. - 17.05.2025
Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung Klassenfahrt 4.0 vom
10.05.- 17.05.2025
Ehmke, Puck, Reinecke GbR Gruppetto
1. Mit der Anmeldung bietet die teilnehmende Person den Abschluss eines
Reisevertrages an und erkennt die vorliegenden Teilnahmebedingungen
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der
Buchungsbestätigung/Rechnung zustande. Die teilnehmende Person
garantiert, dass die im Anmeldeprozess abgegebenen Daten zur Person
richtig und vollständig sind und die teilnehmende Person zur Teilnahme im
Sinne der Regelung berechtigt ist.
2. Es handelt sich um eine Open-Air-Veranstaltung, die verschiedenen
Wetterbedingungen ausgesetzt ist. Die teilnehmende Person nimmt zur
Kenntnis, dass der Veranstalter die Gegebenheiten vor Ort nicht beeinflussen
kann und behält sich vor, aus berechtigten Gründen (z.B. Streckenführung)
Anpassungen der vertraglichen Leistungen zur bestmöglichen
Berücksichtigung der Teilnehmerinteressen vorzunehmen.
3. Die Veranstaltungsleistungen sind nicht übertragbar. Teilnahmeberechtigt sind
nur die auf dem Anmeldeformular genannten Personen. Ausgenommen
hiervon ist der einmalige Austausch einer teilnehmenden Person auf
schriftlichen Antrag bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Sollte ein
Mietrad zu der gebuchten Leistung gehören, muss die teilnehmende Person
dieses mit dem Vertrag übernehmen, sofern keine passende Größe mehr zur
Verfügung steht. Daraus resultierende Kosten müssen von der teilnehmenden
Person übernommen werden.
4. Für die Leistungen zahlt die teilnehmende Person die im Rahmen des
Anmeldevorgangs angegebene Leistung (Teilnahmegebühr). Diese versteht
sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Kündigung/Stornierung
Die teilnehmende Person kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Gruppetto GbR zu erklären.
Tritt die teilnehmende Person vor Reisebeginn zurück oder tritt die Reise nicht
an, so verliert die Gruppetto GbR den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann die Gruppetto GbR eine angemessene Entschädigung
verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind
unvermeidbare und außergewöhnliche, wenn sie nicht der Kontrolle von
Gruppetto GbR unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
vermeiden lassen wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden
wären.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich
des Wertes der von der Gruppetto GbR ersparten Aufwendungen sowie
abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen der teilnehmenden Person
durch die Gruppetto GbR zu begründen ist. Die Gruppetto GbR hat die
nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des
Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des
erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Zwischen 140 und 101 Tagen vor Reisebeginn beträgt die Vertragsstrafe 55%
der geschätzten Gesamtrechnung.
Zwischen 100 und 61 Tagen vor Reisebeginn beträgt die Vertragsstrafe 75%
der geschätzten Gesamtrechnung.
Zwischen 60 Tage und dem Tag der Reise beträgt die Strafe 100% der
geschätzten Gesamtrechnung.
6. Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt beschränkt:
a. Die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, ist dem Grund und
der Höhe nach unbegrenzt.
b. Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters
beruhen, haftet der Veranstalter ebenfalls dem Grund und der Höhe
nach unbegrenzt.
c. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, es sei denn, es
handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die
Schadensersatzhaftung aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist
jedoch auf den Ersatzwert des bei Vertragsschluss vorhersehbaren,
vertragstypischen Schadens begrenzt. „Kardinalpflichten“ sind solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ich regelmäßig
vertrauen darf.
7. Die teilnehmende Person wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass der Veranstalter und/oder seine gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden haften, die sie nicht zu vertreten haben.
Dies gilt beispielsweise für Schäden, die durch Fehlverhalten/Fahrfehler
anderer Fahrer oder dadurch verursacht werden, dass Teilnehmer aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnungen ganz oder
teilweise an der Teilnahme gehindert sind.
8. Diese Haftungsbeschränkung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene
Wertgegenstände, Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie
Schäden an Fahrrädern, die beim Transport entstehen.
9. Jede teilnehmende Person nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil
und trägt die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle
verursachten Schäden.
10.Die teilnehmende Person ist sich der Gefahren vollständig bewusst, die durch
die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen können. Sie wird darauf hingewiesen, dass eine Kranken-, Unfall und Haftpflichtversicherung mit
notwendiger Deckung selbst abzuschließen ist. Zudem hat sie sicherzustellen,
dass alle Voraussetzungen für einen Reiseantritt (z.B. vollständiger
Zahlungseingang, selbstständige An- und Abreise, Erfüllung aller
Gesundheitsvorschriften) erfüllt werden. Die teilnehmende Person ist für die
technische Sicherheit ihres Rades allein verantwortlich.
11. Die teilnehmende Person versichert, körperlich fahrtüchtig zu sein und bei
Teilnahme nicht unter Alkohol/Drogen- und Medikamenteneinfluss zu stehen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der
teilnehmenden Person im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung.
12.Die teilnehmende Person ist eigenständig für das erforderliche Equipment
(z.B. Fahrrad, Lichter, Flicksachen, etc.) und deren Taug- und
Funktionsfähigkeit verantwortlich.
13.Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der vor
Ort geltenden Regeln. Die Veranstalter informieren die teilnehmende Person
über den konkreten Ablauf der Veranstaltung und über zu beachtende Regeln.
Die teilnehmende Person versichert, dass sie sich während der gesamten
Veranstaltungsdauer ordnungsgemäß verhält und sich an die Regeln hält.
14.Die teilnehmende Person ist nach Anmeldung und/oder Teilnahme an der
oben genannten Veranstaltung mit der Übertragung, Speicherung und
Nutzung seiner Rechte bezüglich der im Zusammenhang mit der
Veranstaltung gefertigten Fotos und Filmaufnahmen zum Zwecke der
Berichterstattung sowie Werbung für die Veranstaltung und der
personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum,
Kontaktdaten, Bankverbindung) zur organisatorischen Abwicklung
einverstanden. Hierzu erteilt sie ihre Erlaubnis. Der Zweck der
Berichterstattung und Werbung umfasst insbesondere die Veröffentlichung
von Personenbildern sowie Angaben zur Person auf der Internetseite und in
den Auftritten der Veranstalter in den sozialen Medien. Die genannten Bild-
und Filmaufnahmen können durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen uneingeschränkt vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet
werden, soweit keine kommerzielle Nutzung angestrebt wird.
Die Daten werden maschinell gespeichert.
Der Veranstalter ist berechtigt, mit der teilnehmenden Person unter Nutzung
der bekanntgegebenen Kommunikationsdaten Kontakt aufzunehmen und
Erklärungen abzugeben.
15.Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Anwendbares Recht ist das der
Bundesrepublik Deutschland.