TEILNAHMEBEDINGUNGEN MALLE KLASSENFAHRT 10.05. - 17.05.2025

Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung Klassenfahrt 4.0 vom

 

10.05.- 17.05.2025

 

Ehmke, Puck, Reinecke GbR Gruppetto

 

1. Mit der Anmeldung bietet die teilnehmende Person den Abschluss eines

Reisevertrages an und erkennt die vorliegenden Teilnahmebedingungen

verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der

Buchungsbestätigung/Rechnung zustande. Die teilnehmende Person

garantiert, dass die im Anmeldeprozess abgegebenen Daten zur Person

richtig und vollständig sind und die teilnehmende Person zur Teilnahme im

Sinne der Regelung berechtigt ist.

2. Es handelt sich um eine Open-Air-Veranstaltung, die verschiedenen

Wetterbedingungen ausgesetzt ist. Die teilnehmende Person nimmt zur

Kenntnis, dass der Veranstalter die Gegebenheiten vor Ort nicht beeinflussen

kann und behält sich vor, aus berechtigten Gründen (z.B. Streckenführung)

Anpassungen der vertraglichen Leistungen zur bestmöglichen

Berücksichtigung der Teilnehmerinteressen vorzunehmen.

3. Die Veranstaltungsleistungen sind nicht übertragbar. Teilnahmeberechtigt sind

nur die auf dem Anmeldeformular genannten Personen. Ausgenommen

hiervon ist der einmalige Austausch einer teilnehmenden Person auf

schriftlichen Antrag bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Sollte ein

Mietrad zu der gebuchten Leistung gehören, muss die teilnehmende Person

dieses mit dem Vertrag übernehmen, sofern keine passende Größe mehr zur

Verfügung steht. Daraus resultierende Kosten müssen von der teilnehmenden

Person übernommen werden.

4. Für die Leistungen zahlt die teilnehmende Person die im Rahmen des

Anmeldevorgangs angegebene Leistung (Teilnahmegebühr). Diese versteht

sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Kündigung/Stornierung

Die teilnehmende Person kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag

zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Gruppetto GbR zu erklären.

Tritt die teilnehmende Person vor Reisebeginn zurück oder tritt die Reise nicht

an, so verliert die Gruppetto GbR den Anspruch auf den Reisepreis.

Stattdessen kann die Gruppetto GbR eine angemessene Entschädigung

verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am

Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche

Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von

Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind

unvermeidbare und außergewöhnliche, wenn sie nicht der Kontrolle von

Gruppetto GbR unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten

vermeiden lassen wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden

wären.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich

des Wertes der von der Gruppetto GbR ersparten Aufwendungen sowie

abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der

Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen der teilnehmenden Person

durch die Gruppetto GbR zu begründen ist. Die Gruppetto GbR hat die

nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des

Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter

Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des

erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen

festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der

Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Zwischen 140 und 101 Tagen vor Reisebeginn beträgt die Vertragsstrafe 55%

der geschätzten Gesamtrechnung.

Zwischen 100 und 61 Tagen vor Reisebeginn beträgt die Vertragsstrafe 75%

der geschätzten Gesamtrechnung.

Zwischen 60 Tage und dem Tag der Reise beträgt die Strafe 100% der

geschätzten Gesamtrechnung.

6. Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt beschränkt:

a. Die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen

Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, ist dem Grund und

der Höhe nach unbegrenzt.

b. Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters

beruhen, haftet der Veranstalter ebenfalls dem Grund und der Höhe

nach unbegrenzt.

c. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die auf einer fahrlässigen

Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters

oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, es sei denn, es

handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die

Schadensersatzhaftung aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist

jedoch auf den Ersatzwert des bei Vertragsschluss vorhersehbaren,

vertragstypischen Schadens begrenzt. „Kardinalpflichten“ sind solche,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ich regelmäßig

vertrauen darf.

7. Die teilnehmende Person wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf

hingewiesen, dass der Veranstalter und/oder seine gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden haften, die sie nicht zu vertreten haben.

Dies gilt beispielsweise für Schäden, die durch Fehlverhalten/Fahrfehler

anderer Fahrer oder dadurch verursacht werden, dass Teilnehmer aufgrund

gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnungen ganz oder

teilweise an der Teilnahme gehindert sind.

8. Diese Haftungsbeschränkung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene

Wertgegenstände, Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie

Schäden an Fahrrädern, die beim Transport entstehen.

9. Jede teilnehmende Person nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil

und trägt die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle

verursachten Schäden.

10.Die teilnehmende Person ist sich der Gefahren vollständig bewusst, die durch

die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen können. Sie wird darauf hingewiesen, dass eine Kranken-, Unfall und Haftpflichtversicherung mit

notwendiger Deckung selbst abzuschließen ist. Zudem hat sie sicherzustellen,

dass alle Voraussetzungen für einen Reiseantritt (z.B. vollständiger

Zahlungseingang, selbstständige An- und Abreise, Erfüllung aller

Gesundheitsvorschriften) erfüllt werden. Die teilnehmende Person ist für die

technische Sicherheit ihres Rades allein verantwortlich.

11. Die teilnehmende Person versichert, körperlich fahrtüchtig zu sein und bei

Teilnahme nicht unter Alkohol/Drogen- und Medikamenteneinfluss zu stehen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der

teilnehmenden Person im Zusammenhang mit der Teilnahme an der

Veranstaltung.

12.Die teilnehmende Person ist eigenständig für das erforderliche Equipment

(z.B. Fahrrad, Lichter, Flicksachen, etc.) und deren Taug- und

Funktionsfähigkeit verantwortlich.

13.Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der vor

Ort geltenden Regeln. Die Veranstalter informieren die teilnehmende Person

über den konkreten Ablauf der Veranstaltung und über zu beachtende Regeln.

Die teilnehmende Person versichert, dass sie sich während der gesamten

Veranstaltungsdauer ordnungsgemäß verhält und sich an die Regeln hält.

14.Die teilnehmende Person ist nach Anmeldung und/oder Teilnahme an der

oben genannten Veranstaltung mit der Übertragung, Speicherung und

Nutzung seiner Rechte bezüglich der im Zusammenhang mit der

Veranstaltung gefertigten Fotos und Filmaufnahmen zum Zwecke der

Berichterstattung sowie Werbung für die Veranstaltung und der

personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum,

Kontaktdaten, Bankverbindung) zur organisatorischen Abwicklung

einverstanden. Hierzu erteilt sie ihre Erlaubnis. Der Zweck der

Berichterstattung und Werbung umfasst insbesondere die Veröffentlichung

von Personenbildern sowie Angaben zur Person auf der Internetseite und in

den Auftritten der Veranstalter in den sozialen Medien. Die genannten Bild-

und Filmaufnahmen können durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen uneingeschränkt vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet

werden, soweit keine kommerzielle Nutzung angestrebt wird.

 

Die Daten werden maschinell gespeichert.

Der Veranstalter ist berechtigt, mit der teilnehmenden Person unter Nutzung

der bekanntgegebenen Kommunikationsdaten Kontakt aufzunehmen und

Erklärungen abzugeben.

15.Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Anwendbares Recht ist das der

Bundesrepublik Deutschland.